Verification of Payee: Ab Oktober 2025 Pflicht im SEPA-Zahlungsverkehr

Verification of Payee

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Berthold Hanke
Berthold ist bereits seit vielen Jahren in unserer Akademie als Dozent und Trainer tätig. Als Sozialversicherungsfachwirt und mit seiner langjährigen Expertise bei der AOK Bayern und im Prüfdienst der deutschen Rentenversicherung setzt er sich mit inhaltlichen und rechtlichen Fragen der Entgeltabrechnung auseinander. Er betreut zudem maßgeblich die inhaltlichen Belange unseres Zertifizierungslehrganges Entgeltabrechner:in.

Ab dem 9. Oktober 2025 tritt in der gesamten SEPA-Zone die sogenannte Verification of Payee (VoP) verpflichtend in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen Banken und Zahlungsdienstleister bei jeder SEPA-Überweisung prüfen, ob der angegebene Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN übereinstimmt.

Warum VoP wichtig ist

Das Ziel: mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr. Betrug durch gefälschte Kontodaten oder versehentliche Fehlüberweisungen sollen so deutlich reduziert werden. Für Unternehmen heißt das:

  • Alle SEPA-Überweisungen sind betroffen – sowohl eingehende als auch ausgehende.
  • Keine Ausnahmen für Software: Die Prüfung passiert bei Ihrer Bank, nicht in Ihrer HR- oder ERP-Software. Dennoch müssen die Daten in Ihrem System korrekt hinterlegt sein, damit Zahlungen reibungslos verarbeitet werden.

Was ändert sich konkret?

Bei der Empfängerüberprüfung arbeitet die Bank mit einem Ampelsystem:

  • Grün (Match): Name und IBAN stimmen überein → Zahlung läuft.
  • Gelb (Close-Match): leichte Abweichungen → mögliche Verzögerung oder Rückfragen.
  • Rot (No-Match): keine Übereinstimmung → Überweisung wird gestoppt.

Die Haftung bleibt wie bisher größtenteils beim Auftraggeber. Nur wenn eine Bank trotz grünem Match eine falsche Zahlung durchführt, übernimmt sie die Verantwortung.

Verification of Payee: Ihre To-dos

Damit Überweisungen ab Oktober ohne Probleme funktionieren, sollten Sie jetzt handeln:

  1. Stammdaten prüfen und pflegen
    • Lieferanten- und Kundennamen müssen exakt so hinterlegt sein, wie sie bei deren Bank registriert sind.
    • Auch Ihr eigener Unternehmensname sollte in Rechnungen und Stammdaten identisch zum Kontoinhabernamen sein.
  2. Mitarbeiter informieren
    • Weisen Sie HR- und Buchhaltungsabteilungen auf die Neuerung hin.
    • Machen Sie deutlich, dass schon kleine Abweichungen zu Verzögerungen führen können.
  3. Kunden und Lieferanten vorbereiten
    • Kommunizieren Sie rechtzeitig, welche Kontodaten und welcher Empfängername korrekt sind.
    • So vermeiden Sie Rückfragen und verspätete Zahlungseingänge.

Tipp

Zentrale Stammdatenpflege

Besonders in Unternehmen mit mehreren Abteilungen oder Standorten kann die Stammdatenpflege zur Herausforderung werden. Softwarelösungen mit zentraler Stammdatenpflege für diverse Anwendungen in den Abteilungen – wie Sage HR Suite oder Sage 100 – bieten hier echte Vorteile. Alle Änderungen müssen nur einmal vorgenommen werden. Das reduziert Fehlerquellen und sorgt nicht nur für reibungslose Zahlungsprozesse.

Einordnung: Teil der EU-Initiative zur Modernisierung

Die Einführung von VoP ist kein isolierter Schritt, sondern Teil einer größeren EU-Initiative: der Instant Payment Verordnung (IPR). Seit dem 9. Januar 2025 müssen Banken Echtzeitüberweisungen in Euro empfangen können. Ab dem 9. Oktober 2025 sind sie zusätzlich verpflichtet, auch Echtzeitüberweisungen zu versenden – und gleichzeitig wird die Verification of Payee verbindlich eingeführt. Ziel der EU ist es, den Zahlungsverkehr in Europa nicht nur schneller, sondern auch sicherer zu machen.

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