Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen

Mitarbeiterin arbeitet am Laptop im Büro

Autor

Picture of Berthold Hanke
Berthold Hanke
Berthold ist bereits seit vielen Jahren in unserer Akademie als Dozent und Trainer tätig. Als Sozialversicherungsfachwirt und mit seiner langjährigen Expertise bei der AOK Bayern und im Prüfdienst der deutschen Rentenversicherung setzt er sich mit inhaltlichen und rechtlichen Fragen der Entgeltabrechnung auseinander. Er betreut zudem maßgeblich die inhaltlichen Belange unseres Zertifizierungslehrganges Entgeltabrechner:in.

Hintergrund des Falls

Im Dezember 2024 verhandelte das Bundesarbeitsgericht einen Fall, in dem eine Teilzeitbeschäftigte als Pflegekraft bei einem ambulanten Dialyseanbieter klagte. Der zugrunde liegende Tarifvertrag sah vor, dass Überstundenzuschläge nur gezahlt werden, wenn die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschritten wird. Diese Regelung führt zur Diskriminierung von Teilzeitkräften, da sie in der Regel weniger Stunden arbeiten.

Forderungen der Klägerin

Die Klägerin verlangte, dass ihr für geleistete Überstunden ebenfalls Zuschläge gutgeschrieben werden. Zudem forderte sie eine Entschädigung, da sie sich aufgrund ihrer Teilzeitbeschäftigung diskriminiert fühlte. Weiterhin argumentierte sie, dass die Regelung auch eine Benachteiligung aufgrund ihres Geschlechts darstelle, da in ihrem Arbeitsbereich überwiegend Frauen beschäftigt sind.

Verlauf des Verfahrens

Das Arbeitsgericht wies die Klage zunächst ab. Das Landesarbeitsgericht hingegen gab der Klägerin teilweise recht und erkannte ihr die Zeitgutschrift zu. Der Fall wurde daraufhin an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergeleitet. Dieser entschied, dass die tarifvertragliche Regelung eine Diskriminierung von Teilzeitkräften darstellt und gegen das Diskriminierungsverbot verstößt.

Tipp

Schulung: Besondere Personengruppen

Minijobber, Werkstudenten, Praktikanten oder arbeitende Rentner – jede dieser Gruppen bringt spezielle Regelungen und Herausforderungen in der Lohnabrechnung mit sich.

Welche Besonderheiten gelten bei Steuern und Sozialversicherung? Wie bleiben Sie trotz komplexer Vorgaben rechtssicher und effizient?

In diesem Seminar erhalten Sie das Insiderwissen, das Sie brauchen: Praxisnah, verständlich und mit einem klaren Fokus auf die Besonderheiten jeder Gruppe. Erfahren Sie, wie Sie typische Fehler vermeiden, Zeit sparen und in jeder Abrechnungssituation den Überblick behalten.

Jetzt anmelden und Ihre Expertise auf das nächste Level heben!

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Das Bundesarbeitsgericht urteilte schließlich, dass die Klägerin Anspruch auf die geforderte Zeitgutschrift hat. Zudem wurde ihr eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro zugesprochen. Die Entscheidung beruhte auf der Feststellung, dass die bestehende Regelung Teilzeitbeschäftigte ungerecht behandelt und dass die Klägerin aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt wurde.

Bedeutung des Urteils

Das Urteil unterstreicht, dass Teilzeitbeschäftigte bei Überstunden nicht schlechter gestellt werden dürfen als Vollzeitbeschäftigte. Wenn solche Ungleichbehandlungen vorliegen, können rechtliche Konsequenzen folgen. Zudem zeigt der Fall, dass eine Diskriminierung aufgrund eines Kriteriums (Teilzeitbeschäftigung) auch eine weitergehende Benachteiligung (Geschlecht) bedeuten kann.

Darauf sollten Arbeitgeber achten

Arbeitgeber sollten daher sorgfältig darauf achten, wie Tarifverträge und betriebsinterne Vorgaben umgesetzt werden, insbesondere im Hinblick auf besondere Personengruppen. Die Einhaltung des Diskriminierungsverbots ist essenziell, um faire Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten zu gewährleisten.

 

 

 

 

Quellen:

– Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 5. Dezember 2024 – 8 AZR 370/20

– Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Dezember 2019 – 5 Sa 436/19

– EuGH, Urteil vom 29. Juli 2024 – C-184/22 und C-185/22

– https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/diskriminierung-von-teilzeitbeschaeftigten-bei-ueberstundenzuschlaegen/

Auch Interessant

Weitere Blogbeiträge im -Bereich

Weitere Blogbeiträge im HR-Bereich

GESTALTEN SIE MIT UNS IHRE DIGITALE ZUKUNFT

Monatliche HR Insights in Ihr Postfach

Verpassen Sie keine Themen und Trends aus dem HR-Bereich sowie Neuigkeiten der DPS|BS! Registrieren Sie sich jetzt kostenfrei. Bereits über 4.000 Kunden und Interessenten nutzen unsere Angebote.

GET IN TOUCH
SUPPORT

Zu unseren Hotline-Flatrates:

hier anfragen

DPS|BS
Software und IT Lösungen rund um HR und ERP