E-Rechnung
Rechnung goes digital: Die Pflicht zur
elektronischen Rechnungsstellung
Alles, was Sie zur Einführung der E-Rechnung wissen müssen.
Sage 100
Die Pflicht zur E-Rechnung
Die E-Rechnung ist heute mehr als eine Pflicht – sie spart Zeit, senkt Kosten und optimiert damit Ihre Geschäftsprozesse.
Mit der Sage 100 erstellen, empfangen und archivieren Sie Ihre digitalen Rechnungen rechtssicher und GoBD-konform.
Einführung der E-Rechnung für B2B Unternehmen
01.01.2025
- Vorrang der Papierrechnung entfällt
- Jedes Unternehmen kann E-Rechnungen laut EN 16931 versenden
-
Papierrechnungen
dürfen weiterhin versendet werden -
Andere Rechnungs-
formate (PDF etc.) nur noch mit Einwilligung des Empfängers
01.01.2027
- Unternehmen >800 Tds. € Vorjahresumsatz müssen B2B E-Rechnungen versenden
- Unternehmen mit <800 Ts. € Vorjahresumsatz dürfen noch sonstige Rechnungen (Papier, PDF, etc.) versenden
01.01.2028
- Alle Unternehmen müssen B2B E-Rechnungen gemäß EN 16931 versenden
- EDI-Verfahren gemäß EN 16931 dürfen weiterhin nutzt werden
01.01.20xx
- Alle Unternehmen müssen B2B E-Rechnungen austauschen
- Daten sollen mit der Meldeplattform ausgetauscht werden
- Datum noch nicht klar benannt
Ab 01.01.2025 muss jedes B2B Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Beim Versenden von E-Rechnungen gelten Übergangsregelungen. Betroffen sind alle B2B-Rechnungen im Inland mit Ausnahme von Kleinbeträgen und Fahrausweisen.
Kostenfreies Infopapier
Von der E-Rechnung zum digitalen Workflow
Die EU schafft mit Richtlinien klare Grundlagen für den Umgang mit E-Rechnungen. Die Einführung der Pflicht erfolgt zwar schrittweise, fest steht aber:
Jedes Unternehmen im B2B-Bereich muss ab dem 01.01.2025
E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und revisionssicher archivieren können. Dafür braucht es eine digitale Rechnungsverarbeitungslösung sowie ein rechtssicheres digitales Archiv.
Wir informieren Sie umfassend, wie Sie diese Anforderungen mit Sage 100 umsetzen!
EN 16931
Was ist eine E-Rechnung?
Die E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die digital erstellt, übermittelt und verarbeitet wird, ohne dass sie ausgedruckt werden muss. Im Gegensatz zu einer Papierrechnung enthält die E-Rechnung strukturierte Daten (zum Beispiel im XML-Format), die es ermöglichen, sie automatisiert in Buchhaltungs- und ERP-Systeme einzulesen und weiterzuverarbeiten.
Die gesetzlichen Grundlagen zur E-Rechnung wurden u.a. mit der EU-Richtlinie 2014/55/EU geschaffen. Danach muss das Format der europäischen Norm EN 16931 entsprechen.
Kriterien für E-Rechnungen
- Das Format muss der Europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung entsprechen (EN16931)
- Strukturierter Datensatz (XML), z.B. XRechnung
- Hybrid aus visuellem Belegbild (z.B. PDF) mit strukturiertem Datensatz (XML), z.B. ZUGFeRD
- Kompatible Formate wie Cross Industrry Invoice (CII) und Universal Business Language (UBL)
E-Rechnungen sind in vielen Ländern gesetzlich anerkannt und erfüllen spezifische Anforderungen an Format und Datenstruktur, um rechtliche Konformität sicherzustellen. In Deutschland beispielsweise müssen sie den GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) entsprechen.
Videoreihe
Das müssen Sie bei der Einführung
von E-Rechnungen beachten
Die Pflicht zur E-Rechnung kommt
Einführung & Überblick
Gesetzliche Grundlage & Fristen
Vorteile von E-Rechnungen
Technische Anforderungen
Umstellungsprozess
Integration in ERP Systeme
Compliance & Datenschutz
E-Rechnung
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Hier erfahren Sie alles zur Einführung und Umsetzung der E-Rechnung mit Sage 100
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