Initiative Cloud Services Made in Germany: Wir sind dabei!

Von Patricia Eichhorn

cloud service - made in germany

 

Wir sind ab sofort Mitglied der Initiative Cloud Services Made in Germany  – und können damit den hohen Sicherheitsstandard unserer Cloud-Dienste belegen.

Die Initiative wurde im Jahr 2010 mit dem Ziel ins Leben gerufen, deutsche Anwender und Unternehmen bei der Auswahl cloud-basierter Dienstleistungen zu unterstützen und dabei die nötige Rechtssicherheit zu gewährleisten. Um in die Initiative Cloud Services Made in Germany aufgenommen zu werden, müssen Unternehmen klar definierte Kriterien erfüllen.

Aufnahmekriterien für die Initiative Cloud Services Made in Germany

  • Das Unternehmen wurde in Deutschland gegründet und hat dort seinen Hauptsitz.
  • Das Unternehmen schließt mit seinen Cloud Service-Kunden Verträge mit Service Level Agreements (SLA) nach deutschem Recht.
  • Der Gerichtsstand für alle vertraglichen und juristischen Angelegenheiten liegt in Deutschland.
  • Das Unternehmen stellt für Kundenanfragen einen lokal ansässigen, deutschsprachigen Service und Support zur Verfügung.

Als Software- & IT-Unternehmen mit Hauptsitz in München erfüllen wir all diese Anforderungen vollumfänglich und haben uns somit für die Aufnahme in die Initiative qualifiziert.

Datenschutz und Datensicherheit bei der DPS|BS

Unser Team besteht aus hochqualifizierten IT-Experten und Entwicklern, die über langjährige Erfahrung in der Software & IT-Branche verfügen. Als System- und Softwarehaus legen wir großen Wert auf Qualität und Kundenorientierung und sind stets bestrebt, unseren Kund:innen innovative Lösungen anzubieten, die ihre Geschäftsprozesse optimieren und ihre Effizienz steigern. Dank der von uns betriebenen und im Eigentum befindlichen IT-Infrastruktur werden wir auch höchsten Datenschutzanforderungen gerecht.

Mehr Informationen zur Cloud Service Made in Germany

Datenschutz im Unternehmen

Spätestens seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 hat sich die Rolle des Datenschutzes im Unternehmen grundlegend verändert. Ziel der Verordnung ist einerseits eine einheitliche datenschutzrechtliche Grundlage im europäischen Raum und andererseits der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zugleich die Gewährleistung des freien Verkehrs solcher Daten (Art. 1 Abs. 1 DSGVO). Diese Ziele mögen zwar nachvollziehbar sein und schützen uns als Verbraucher:innen, kleine und mittlere Unternehmen stellt die Einführung jedoch bis heute vor große (bürokratische) Herausforderungen.

 

zum Datenschutz Leitfaden

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